Aderlass nach Hildegard von Bingen

Zeitpunkt

Laut Hildegard von Bingen soll „bei abnehmendem Mond zur Ader gelassen werden, also am ersten Tage wenn der Mond anfängt abzunehmen, oder am zweiten, dritten, vierten, fünften oder sechsten Tage, und dann nicht mehr“

Aktuelle Vollmondtermine uns somit die Behandlungstage und Termine werden auf Anfrage mitgeteilt.

Wie wird zur Ader gelassen

In den Armbeugen kennen wir 3 Venen, die sich für einen Aderlass eignen, je nach persönlichem Krankheitsbild wird entschieden, welche zu punktieren ist.  

Der Aderlass nach Hildegard von Bingen unterscheidet sich von anderen Verfahren, bei denen Blut entnommen wird. Die Menge richtet sich individuell nach dem Patienten und der Färbung sowie der Konsistenz des entnommenen  Bluts. 

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